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Recht

Die GdP ermöglicht jedem Mitglied eine freie Anwaltswahl.

Zudem leistet sich die GdP eine eigene Anwältin, die Dir als Mitglied zur Seite steht und bei der Vertretung Deiner Rechte hilft.

In erster Linie solltest Du mit Deinem örtlichen GdP-Ansprechpartner (Bezirks- oder Kreisgruppenvorsitzenden) sprechen, da im Vorfeld viele Informationen eingeholt werden müssen, bevor der Rechtsschutzantrag beim Landesbezirk eingereicht werden kann.
Unsere Rechtsanwältin, Fr. Melanie Brokatzky, und unser Rechtsschutzbeauftragter setzen sich dann umgehend für Dich ein. Wenn alle nötigen Infos vorliegen, kann umgehend die Kostendeckungszusage erteilt werden.

 

Urteil - Rotlichtverstoß

Dienstherr nimmt Kollegen in Regress
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GdP Rechtsschutz - Dienstunfall

Polizistin kämpft 2 Jahre vor Gericht

Es war im Sommer 2003, als die junge Polizeihauptmeisterin aus Erding einen Gefahrguttransporter kontrollierte. Während der Kontrolle traten aus einem Fass giftige Dämpfe aus. Hierbei erlitt die heute 30-jährige Marathonläuferin Asthma.

Ihr Ersuchen um Anerkennung eines Dienstunfalls wurde vom Landesamt für Finanzen abgelehnt, mit der Begründung, dass das Asthma nicht von der Kontrolle herrühre.

Nicht einmal das Gutachten eines Mediziners der UNI Heidelberg, welcher die toxischen Dämpfe während der Kontrolle als Ursache feststellte, brachte das Landesamt zum Einlenken.

Mit dem Rechtsschutz der GdP kämpfte die junge Kollegin, die ihren Dienst weiter verrichten konnte, zwei Jahre vor dem Verwaltungsgericht in München. Im Januar diesen Jahres fiel dann das Urteil. Die Richter stimmten dem Gutachten zu und gaben der Klage der Kollegin statt.

Schade, dass sich der Freistaat, der sich sonst so mit der bayerischen Polizei und der Inneren Sicherheit schmückt, im Ernstfall nicht um seine Beamten/innen kümmert. 

 

© JUNGE GRUPPE
Birgit Ligotzky
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